Kinder und Jugendliche können wie ihre Freunde bei verschiedenen Aktivitäten dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien knapp ist. Ist das Einkommen zu gering und beziehen Familien Sozialleistungen, dann bietet das Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung, um auch den Beitrag zur Musikschule mitfinanzieren zu können.

Das Verfahren, um die Leistungen zu erhalten, ist laut Pressemitteilung des Landkreis Fulda, vereinfacht worden. Die Pauschalbeträge seien erhöht worden. Zum Beispiel ist es nicht mehr notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Wenn also noch nicht feststeht, welche Angebote genutzt werden sollen oder welche Ausgaben anfallen, können die jeweiligen Leistungen später geltend gemacht werden.

Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur und Musikunterricht  oder die Teilnahme an Freizeiten stehen nun 15 Euro pro Monat zur Verfügung – statt bisher 10 Euro.

Für den Unterricht in der Musikschule Bachrain können Sie diesen Zuschuss erhalten; das bedeutet, dass sich die monatliche Unterrichtsgebühr um 15 Euro mindert!

Die Unterstützung erhalten Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Im Landkreis Fulda sind etwa 5000 Kinder und Jugendliche berechtigt, Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu nutzen.

Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort informieren im Kreisjobcenter Fulda Nadine Ritz und Carina Stanzel unter Telefon (06 61) 60 06 86 10.